Das bedeutet, dass der Corona-Inzidenz-Wert für den Landkreis Forchheim über den bayerischen Schwellenwert von 50 Infizierten pro 100.000 Einwohner innerhalb von 7 Tagen gestiegen ist. Aufgrund dessen treten für den gesamten Landkreis Forchheim die vom Freistaat Bayern beschlossenen beschränkenden Maßnahmen der gültigen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung für die Bevölkerung in Kraft. Die Ampel springt somit von gelb auf rot. Aufgrund der aktuellen Corona Entwicklung tritt gemäß der Abstimmung mit dem LFV Bayern e.V., dem bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration und der Kommunalen Unfallversicherung Bayern nun mit sofortiger Wirkung und bis auf weiteres für alle Feuerwehren im Landkreis Forchheim die „Ampelregelung ROT" in Kraft.
Dies bedeutet folgendes Vorgehen innerhalb unserer Feuerwehren:
· Der gesamte Übungs- und Ausbildungsdienst in den Feuerwehren wird mit sofortiger Wirkung eingestellt.
· Der dienstliche Austausch innerhalb den Feuerwehren/Kreisbrandinspektion ist nur noch Online oder über Telefon zu führen.
· Dienstversammlungen, Vereinsveranstaltungen, Stammtische, etc. finden nicht statt.
· Die Feuerwehren konzentrieren sich ausschließlich auf Ihre Pflichtaufgabe des Einsatzdienstes.
Weiterhin gelten wie bisher grundsätzlich folgende Rahmenbedingungen im Feuerwehrdienst:
➢ Nur gesunde Einsatzkräfte nehmen am Feuerwehrleben teil. Personen mit Symptomen wie z.B. Husten, Kratzen im Hals, Infektionsanzeichen, Fieber oder mit Kontakt mit einem gesichertem COVID-19 Fall oder nach Aufenthalt in einem Risikogebiet bleiben (auch im Alarmfall!) fern
➢ Meiden von Menschenansammlungen
➢ Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Meter einhalten
➢ Kein Händeschütteln oder andere enge Begrüßungsrituale
➢ Husten und Nies-Etikette beachten
➢ Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in den Dienstgebäuden, aber auch in den Fahrzeugen
➢ Tragen einer FFP 2 oder 3 Maske zum Eigenschutz, wenn bei Einsatzsituationen, eine face- to-face Situation nicht auszuschließen ist (z. B. Versorgung von Verletzten).
➢ Schutzkleidung wird vollständig und geschlossen getragen, ggf. zusätzliche Schutzausrüstung (z.B. Schutzbrille)
➢ Regelmäßiges und häufiges Händewaschen
➢ Großzügiges Desinfizieren der Hände
➢ Verwendung von Infektionsschutzhandschuhen (med. Einmalhandschuhe DIN EN 455-3) bei einem Außenkontakt
➢ Reinigen aller Kontaktflächen in Dienstgebäuden und Einsatzfahrzeugen, ggf. Flächendesinfektion
➢ Regelmäßiges Lüften: Querlüftung alle 20 Minuten in (Unterrichts-) Gebäuden für 3 – 5 min.
➢ Temperaturangepasstes Lüften in Fahrzeugen (Offene Seitenfenster). Keine Umluft!
➢ Essen und Trinken nur in hygienisch unbedenklichem Umfeld, nach ausreichender Handhygiene!
➢ Im Zweifelsfall immer einen Corona-Test (PCR oder schneller Antigen-Test) anstreben
➢ Kontakt- und Teilnehmerdokumentation (z.B. über Anwesenheitslisten im Feuerwehrdienst) zur Vereinfachung der Kontaktverfolgung
➢ Minimalisierung des Einsatzpersonals
Die Vorgaben der „Ampelregelung" gelten dabei grundsätzlich immer unter der Voraussetzung, dass keine Infektionsfälle in der eigenen Feuerwehr vorhanden sind! Infektionsverdachtsfälle innerhalb der Feuerwehr sind unverzüglich dem Gesundheitsamt und mir als Kreisbrandrat zu melden. Falls eine Feuerwehr nicht mehr in der Lage ist, den Einsatzdienst für den zugewiesenen Schutzbereich zu gewährleisten, wird schnellstmöglich eine andere Feuerwehr zur Abdeckung des Schutzgebietes in Absprache mit der Bürgermeisterin/dem Bürgermeister der betroffenen Kommune eingesetzt. Ich appelliere daher zusammenfassend an alle, sich an die oben genannten Vorgaben ab sofort und bis auf weiteres strikt zu halten.
Mit kameradschaftlichen Grüßen,
Oliver Flake
Kreisbrandrat
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