Am 26. März 2025 fand das Frühjahresseminar für Kommandanten und Führungskräfte im Katastrophenschutzzentrum Ebermannstadt statt. Zum diesjährigen Thema waren auch die Social-Media Beauftragten der Feuerwehren eingeladen.
Auf der Agenda stand ein Thema, das im Zeitalter sozialer Medien umso mehr an Bedeutung gewinnt: richtige und erfolgreiche Öffentlichkeitsarbeit an der Einsatzstelle.
Als Referent konnte Dominic Leicht, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Oberfranken, gewonnen werden.
Transparente und professionelle Kommunikation
Der Umgang mit Medienvertretern an Einsatzorten stellt Feuerwehren immer wieder vor Herausforderungen. Einerseits besteht ein berechtigtes öffentliches Interesse an Informationen, andererseits müssen rechtliche und taktische Aspekte beachtet werden. Dominic Leicht erklärte, dass eine transparente und professionelle Kommunikation dazu beiträgt, Spekulationen zu vermeiden und das Vertrauen der Bevölkerung in die Einsatzkräfte zu stärken.
Wer gibt Auskunft an die Presse?
Nach dem Bayerischem Pressegesetz haben Journalisten gegenüber Behörden ein Recht auf Auskunft. Doch wer ist eigentlich befugt, Informationen weiterzugeben? Hier gilt: Die Feuerwehr gibt nur Auskunft über eigene Maßnahmen, während polizeiliche Ermittlungen durch die Polizei kommuniziert werden. Auskunft wird dabei lediglich durch den Einsatzleiter oder einem von ihm beauftragten Pressesprecher erteilt. Die Inhalte sollten dabei mit allen Organisationen abgestimmt sein, um einheitlich und professionell aufzutreten.
Was darf veröffentlicht werden?
Die Teilnehmer erhielten wertvolle Hinweise, welche Informationen problemlos veröffentlicht werden können – und welche nicht. Hierbei spielen nicht nur rechtliche Aspekte eine Rolle. Auch die moralische Sicht darf nicht außer Acht gelassen werden. Jeder Social-Media Beauftragte sollte sich daher auch selbst die Frage stellen, ob man als Betroffener dieses eine Bild in den sozialen Medien sehen möchte. Alle Hilfsorganisationen tragen hierbei große Verantwortung.
Gefahr durch unbedachte Berichterstattung
Ein weiterer Aspekt ist die Gefahr, die durch unbedachte Veröffentlichungen entstehen kann. So kann etwa die Preisgabe von Täterwissen polizeiliche Ermittlungen erheblich erschweren. Auch das Verbreiten unbestätigter Informationen kann für Unruhe sorgen oder sogar Angehörige belasten.
Fazit: Öffentlichkeitsarbeit mit Bedacht
Das Seminar verdeutlichte, dass Öffentlichkeitsarbeit im Einsatz eine verantwortungsvolle Aufgabe ist.
Feuerwehren müssen die Balance zwischen Informationspflicht, eigener Darstellung, Werbung für die Organisation und Zurückhaltung wahren.