Ehrenamtskarte

Bayerische Ehrenamtskarte

Was ist die Bayerische Ehrenamtskarte?
Millionen von Menschen engagieren sich täglich unentgeltlich vor Ort in Vereinen und (Wohlfahrts-) Verbänden, Kirchengemeinden und Organisationen, Parteien und Bürgerinitiativen für das Gemeinwohl. Ohne die ehrenamtlich Tätigen wäre unsere Gesellschaft nicht funktionsfähig.

Die Bayerische Ehrenamtskarte soll daher ein Zeichen der Anerkennung und Wertschätzung für Bürgerschaftliches Engagement vor Ort sein. Aber ehrenamtliches Engagement wirkt nicht nur vor Ort, sondern trägt letztendlich zu einer Verbesserung der Lebensqualität der Gesellschaft als Ganzes bei und kommt dem gesamten Freistaat zugute.

Zusammen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen wird deshalb in rund 30 bayerischen Städten und Landkreisen die Ehrenamtskarte eingeführt. Auch der Landkreis Forchheim beteiligt sich an diesem Projekt. Damit möchten wir „Danke“ sagen, denn freiwilliges, ehrenamtliches Engagement ist ein unverzichtbarer Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens und von unschätzbarem Wert.

Die drei Jahre gültige Ehrenamtskarte bietet Ermäßigungen bei Theatern, Museen, Schwimmbädern und zahlreichen weiteren Einrichtungen. Interessant ist, dass die Ehrenamtskarte bayernweit gültig ist, d.h. Angebote und Vergünstigungen können in allen rund 30 bayerischen Landkreisen, die bei der Ehrenamtskarte mitmachen, genutzt werden.

Neben staatlichen und kommunalen Museen und Einrichtungen können sich auch privatwirtschaftliche Unternehmen bei der Ehrenamtskarte beteiligen und Vergünstigungen anbieten, um die Bayerische Ehrenamtskarte für deren Inhaber so attraktiv wie möglich zu machen.

Wer bekommt die Ehrenamtskarte?
Folgende persönliche Voraussetzung müssen Ehrenamtliche erfüllen, wenn sie eine Bayerische Ehrenamtskarte (Farbe blau) erhalten wollen:

  • Freiwilliges unentgeltliches Engagement von durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder bei Projektarbeiten mindestens 250 Stunden jährlich. Ein angemessener Kostenersatz ist zulässig.
  • Mindestens seit zwei Jahren gemeinwohlorientiert aktiv im Bürgerschaftlichen Engagement.
  • Mindestalter: 16 Jahre.
    Inhaber einer Juleica erhalten auf Wunsch ohne weitere Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen eine Ehrenamtskarte.
  • Inhaber des Ehrenzeichens des Ministerpräsidenten erhalten eine unbegrenzt gültige goldene Ehrenamtskarte

Eine goldene Ehrenamtskarte erhalten folgende Ehrenamtliche:

  • Inhaber des Ehrenzeichens des Ministerpräsidenten
  • Feuerwehrdienstleistende und Einsatzkräfte im Rettungsdienst und in sonstigen Einheiten des Katastrophenschutzes, die eine Dienstzeitauszeichnung nach dem Feuerwehr- und Hilfsorganisationen-Ehrenzeichengesetz (FwHOEzG) haben.
  • Ehrenamtliche, die nachweislich mindestens 25 Jahre mindesten 5 Stunden pro Woche oder 250 Stunden pro Jahr ehrenamtlich tätig waren

Wie bekomme ich die Ehrenamtskarte?
Für die Feuerwehren im Landkreis Forchheim gilt ein vereinfachtes Antragsverfahren. Für den Antrag wird das Musteranschreiben und die Sammellisten der blauen und goldenen Ehrenamtskarte benötigt. Diese sind von der jeweiligen Feuerwehr auszufüllen und im Original und per E-Mail an das Landratsamt zu senden. Die Adresse lautet wie folgt:

Kultur- und Sportamt des Landkreises Forchheim
Bereich Ehrenamtskarte
Hornschuchallee 20
91301 Forchheim
Tel.: 09191/86-1044
Fax: 09191/86-881044
E-Mail: ehrenamtskarte(at)lra-fo.de

Die Musteranschreiben und Sammelanträge finden Sie hier: Downloadbereich | Sonstiges

Wie lange ist meine Ehrenamtskarte gültig?
Die Gültigkeit der blauen Ehrenamtskarte ist auf 3 Jahre beschränkt. Sie muss nach dem Ablaufen wieder neu beantragt werden. Die goldene Ehrenamtskarte ist unbegrenzt gültig.

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