UG-ÖEL

Unterstützungsgruppe Örtliche Einsatzleitung

Der im „voraus bestimmte Örtliche Einsatzleiter“ (ÖEL) oder der Feuerwehr-Einsatzleiter sind die entscheidungsbefugten Führungskräfte des Katastrophenschutzes oder des Feuerwehreinsatzes. Dem ÖEL obliegt die taktisch-operative Führung für alle, im Katastrophengebiet eingesetzten Kräfte. Die UG-ÖEL sorgt für die Einrichtung einer Führungsstelle (meist im Einsatzleitwagen), die unmittelbare Assistenz für den ÖEL und seine Abschnittsleiter sowie die Kommunikation zu den unterstellten Fachdiensten und der übergeordneten Katastropheneinsatzleitung. Kommt die UG-ÖEL bei einem „normalen“ Feuerwehreinsatz zum Einsatz, unterstützt sie den Feuerwehr-Einsatzleiter ebenfalls mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln.

Was ist die UG-ÖEL?

Kurz gesagt: das Sekretariat des Einsatzleiters. Die Aufgabe der Unterstützungsgruppe Örtliche Einsatzleitung, kurz UG-ÖEL, ist es, den Einsatzleiter bei der Koordination von Einsätzen zu unterstützen.

Die UG-ÖEL wird bei verschiedenen Alarmstichwörtern wie z.B. „B4 – Brand Bauernhof/Vollbrand Wohnhaus“, „B Zug – Brand eines Personen- / Güterzuges“, „VU 3 – Massenunfall“ alarmiert. Aber auch außerhalb dieser Stichwörter ist es dem Einsatzleiter möglich die UG-ÖEL alarmieren zu lassen. Die UG-ÖEL ist mit ihrem Fahrzeug im Katastrophenschutzzentrum Ebermannstadt stationiert. Wird der Katastrophenfall (Art. 6 bzw. 15 Bayerische Katastrophenschutzgesetz) festgestellt, unterstützt die UG-ÖEL den Aufbau der so genannten Örtlichen Einsatzleitung (ÖEL). Die Tätigkeiten der UG-ÖEL im Einsatz beschränken sich auf die Unterstützung des Einsatzleiters, sie nimmt keine leitende Funktion wahr.

Ausbildung

Monatlich finden meist im Katastrophenschutzzentrum Ebermannstadt Ausbildungsveranstaltungen statt. Die Ausbildung umfasst z.B. die Themen Technik des ELW und Kommunikationskoffers, Führen des Einsatztagebuches, Führen der Lagekarte, Fahrereinweisung. Wichtige größere Ausbildungsbestandteile sind Rahmen- und Einsatzübungen.

Hintergrundinformationen zur UG-ÖEL

Art. 6 Abs. 1 Bayerisches Katastrophenschutzgesetz (BayKSG):
Der örtliche Einsatzleiter soll bei Katastrophen für die Katastrophenschutzbehörde am Schadensort im Rahmen des Auftrags und der Weisung der Führungsgruppe Katastrophenschutz den Einsatz vor Ort leiten und kann allen eingesetzten Kräften Weisungen erteilen.

Art. 15 Abs. 1 BayKSG:
Bei Großschadensereignissen unterhalb der Katastrophenschwelle kann die Katastrophenschutzbehörde einen Örtlichen Einsatzleiter bestellen, soweit wegen des Ausmaßes des Schadensereignisses das geordnete Zusammenwirken am Einsatzort dadurch wesentlich erleichtert wird. Der ÖEL hat in diesem Fall jedoch keine Weisungsbefugnis über die Polizei.

Definition Katastrophe:
ist ein Geschehen, bei dem Leben oder Gesundheit einer Vielzahl von Menschen, die natürlichen Lebensgrundlagen oder bedeutende Sachwerte in ungewöhnlichem Ausmaß gefährdet oder geschädigt werden und die Gefahr nur abgewehrt oder die Störung unterbunden und beseitigt werden kann, wenn unter Leitung der Katastrophenschutzbehörde die im Katastrophenschutz mitwirkende Behörden, Dienststellen, Organisationen und die eingesetzten Kräfte zusammenwirken (Art. 1 Abs. 2 BayKSG). Die Katastrophenschutzbehörde (Landratsamt) stellt das Vorliegen und das Ende einer Katastrophe fest (Art. 4 Abs. 1 Bay. KSG)

Ansprechpartner

Burkard Baumgärtner

Leiter UG-ÖEL

Martin Gründl

Stellvertretender Leiter UG-ÖEL
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