UG-ÖEL
Der im „voraus bestimmte Örtliche Einsatzleiter“ (ÖEL) oder der Feuerwehr-Einsatzleiter sind die entscheidungsbefugten Führungskräfte des Katastrophenschutzes oder des Feuerwehreinsatzes. Dem ÖEL obliegt die taktisch-operative Führung für alle, im Katastrophengebiet eingesetzten Kräfte. Die UG-ÖEL sorgt für die Einrichtung einer Führungsstelle (meist im Einsatzleitwagen), die unmittelbare Assistenz für den ÖEL und seine Abschnittsleiter sowie die Kommunikation zu den unterstellten Fachdiensten und der übergeordneten Katastropheneinsatzleitung. Kommt die UG-ÖEL bei einem „normalen“ Feuerwehreinsatz zum Einsatz, unterstützt sie den Feuerwehr-Einsatzleiter ebenfalls mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln.
Was ist die UG-ÖEL?
Kurz gesagt: das Sekretariat des Einsatzleiters. Die Aufgabe der Unterstützungsgruppe Örtliche Einsatzleitung, kurz UG-ÖEL, ist es, den Einsatzleiter bei der Koordination von Einsätzen zu unterstützen.
Die UG-ÖEL wird bei verschiedenen Alarmstichwörtern wie z.B. „B4 – Brand Bauernhof/Vollbrand Wohnhaus“, „B Zug – Brand eines Personen- / Güterzuges“, „VU 3 – Massenunfall“ alarmiert. Aber auch außerhalb dieser Stichwörter ist es dem Einsatzleiter möglich die UG-ÖEL alarmieren zu lassen. Die UG-ÖEL ist mit ihrem Fahrzeug im Katastrophenschutzzentrum Ebermannstadt stationiert. Wird der Katastrophenfall (Art. 6 bzw. 15 Bayerische Katastrophenschutzgesetz) festgestellt, unterstützt die UG-ÖEL den Aufbau der so genannten Örtlichen Einsatzleitung (ÖEL). Die Tätigkeiten der UG-ÖEL im Einsatz beschränken sich auf die Unterstützung des Einsatzleiters, sie nimmt keine leitende Funktion wahr.
Ausbildung
Monatlich finden meist im Katastrophenschutzzentrum Ebermannstadt Ausbildungsveranstaltungen statt. Die Ausbildung umfasst z.B. die Themen Technik des ELW und Kommunikationskoffers, Führen des Einsatztagebuches, Führen der Lagekarte, Fahrereinweisung. Wichtige größere Ausbildungsbestandteile sind Rahmen- und Einsatzübungen.
Hintergrundinformationen zur UG-ÖEL
Art. 6 Abs. 1 Bayerisches Katastrophenschutzgesetz (BayKSG):
Der örtliche Einsatzleiter soll bei Katastrophen für die Katastrophenschutzbehörde am Schadensort im Rahmen des Auftrags und der Weisung der Führungsgruppe Katastrophenschutz den Einsatz vor Ort leiten und kann allen eingesetzten Kräften Weisungen erteilen.
Art. 15 Abs. 1 BayKSG:
Bei Großschadensereignissen unterhalb der Katastrophenschwelle kann die Katastrophenschutzbehörde einen Örtlichen Einsatzleiter bestellen, soweit wegen des Ausmaßes des Schadensereignisses das geordnete Zusammenwirken am Einsatzort dadurch wesentlich erleichtert wird. Der ÖEL hat in diesem Fall jedoch keine Weisungsbefugnis über die Polizei.
Definition Katastrophe:
ist ein Geschehen, bei dem Leben oder Gesundheit einer Vielzahl von Menschen, die natürlichen Lebensgrundlagen oder bedeutende Sachwerte in ungewöhnlichem Ausmaß gefährdet oder geschädigt werden und die Gefahr nur abgewehrt oder die Störung unterbunden und beseitigt werden kann, wenn unter Leitung der Katastrophenschutzbehörde die im Katastrophenschutz mitwirkende Behörden, Dienststellen, Organisationen und die eingesetzten Kräfte zusammenwirken (Art. 1 Abs. 2 BayKSG). Die Katastrophenschutzbehörde (Landratsamt) stellt das Vorliegen und das Ende einer Katastrophe fest (Art. 4 Abs. 1 Bay. KSG)
Interesse geweckt?
Interessierte Feuerwehrkameradinnen und Kameraden können gerne in die UG und deren Aufgaben „schnuppern“. Nehmt gerne Kontakt mit den Ansprechpartner auf.
Ansprechpartner
Letzte Einsätze
THL 1
18.09.2024 16:50 Uhr
91349 Egloffstein - Egloffstein
B BMA
18.09.2024 14:34 Uhr
91301 Forchheim Süd / West - Forchheim Oberfr
ABC Kraftstoff
18.09.2024 07:04 Uhr
91359 Oberehrenbach - Leutenbach Oberfr
B BMA
17.09.2024 13:06 Uhr
91320 Ebermannstadt - Ebermannstadt
ABC Kraftstoff
16.09.2024 23:48 Uhr
91301 Forchheim - Forchheim Oberfr
B 1
15.09.2024 15:03 Uhr
91353 Hausen - Hausen Oberfr
ABC Kraftstoff
15.09.2024 08:16 Uhr
91301 Forchheim - Forchheim Oberfr
THL 1
14.09.2024 11:38 Uhr
91320 Poxstall - Ebermannstadt
THL 1
14.09.2024 10:37 Uhr
91338
THL 1
14.09.2024 10:05 Uhr
B470 Muggendorf - Sachsenmühle
THL P EINGESCHLOSSEN
14.09.2024 09:19 Uhr
91301 Forchheim - Forchheim Oberfr
B 3 Autobahn
13.09.2024 17:08 Uhr
A73 BA > N_AS 26 Buttenheim/ AS 27 Forchheim-Nord (114,900-122,190)
THL 1
11.09.2024 15:26 Uhr
91362 Pretzfeld - Pretzfeld
THL 1
11.09.2024 14:58 Uhr
91301 Forchheim - Forchheim Oberfr
THL RETTUNGSKORB
10.09.2024 09:35 Uhr
91301 Forchheim - Forchheim Oberfr
THL ERKUNDUNG
09.09.2024 16:44 Uhr
91327 Stadelhofen - Gößweinstein
B 1
09.09.2024 10:28 Uhr
91353
THL 1
09.09.2024 09:13 Uhr
91327 Behringersmühle - Gößweinstein
B BMA
09.09.2024 08:36 Uhr
91327 Sachsenmühle - Gößweinstein
THL P EINGESCHLOSSEN
09.09.2024 08:26 Uhr
91322 Gräfenberg - Gräfenberg Oberfr